Alles zum Thema GVA, Kur und Reha
Häufig gestellte Fragen:
Wie stelle ich einen Antrag auf Gesundheitsvorsorge AKTIV, ein Kurheilverfahren oder eine Reha?
Ihr behandelnder (Fach-)Arzt hat das entsprechende Antragsformular, welches Sie gemeinsam ausfüllen. Den Antrag senden Sie an den für Sie zuständigen Kostenträger.
Unser Tipp: Eine umfassende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden (Fach-)Arzt bildet eine gute und auch notwendige Grundlage für eine Bewilligung Ihres Antrags auf Gesundheitsvorsorge AKTIV, Kur oder Rehabilitation.
Wie wird der Antrag geprüft und genehmigt?
Ihr zuständiger Kostenträger wird nach Posteingang Ihren Anspruch auf GVA, Kur bzw. Rehabilitation prüfen. Es kann sein, dass Sie zu einer Begutachtung, z.B. durch den medizinischen Dienst, eingeladen werden. Ein abschließender Entscheid geht Ihnen schriftlich zu.
Kann ich Warmbad-Villach im Antrag als Wunscheinrichtung angeben?
Ja, Sie haben dazu auf Seite 2 im Antragsformular die Möglichkeit. Dies ist sogar sinnvoll, wenn Ihr behandelnder (Fach-)Arzt und Sie Warmbad-Villach als idealen Zielort entsprechend Ihrer Indikation ausgewählt haben. Ein zusätzliches Argument ist häufig auch unser ortsgebundenes Heilmittel „das Thermalwasser“.
Was ist das BESONDERE des ortsgebundenen Heilmittel/Heilwasser?
Einzigartig in Europa – im Thermalurquellbecken schwimmen Sie direkt über dem Quellursprung.
Die Austrittsfläche ist so groß, dass ihr natürlicher Quellschacht als Hallenbad genutzt wird. Dementsprechend wirkungsvoll sind daher auch die Heilkräfte der Warmbader Quellen.
Es handelt sich um ein AKRATISCHES THERMALES WASSERVORKOMMEN ("Akratothermen = Wildwässer"), das als CALCIUM-MAGNESIUM-HYDROGENCARBONAT-TYP zu bezeichnen ist.
Was sind die INDIKATIONEN für einen Aufenthalt in Warmbad-Villach?
Anerkannte positive Wirkungen des Thermalwassers zeigen sich grundsätzlich bei folgenden Krankheitsbildern:
- chronisch-entzündliche und rheumatische Erkrankungen
- funktionelle und degenerative Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen
- nach traumatischen Schäden am Bewegungsapparat
- Lähmungen traumatischer und entzündlicher Genese
- Neuralgien
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck
- Psychovegetative Syndrome, auch zur Unterstützung psychotherapeutischer Maßnahmen
- Spastische Lähmungen
- Rehabilitation nach orthopädischen Operationen wie Hüft- oder Knieendoprothesen sowie Wirbelsäulenoperationen
- hormonelle Regulationsstörungen
Vorbeugende Wirkungen des Thermalwassers zeigen sich ebenso gegen:
- Abnützung und Beweglichkeitsverlust der Wirbelsäule und der Gelenke
- Muskelverspannung und Muskelschwäche
- Durchblutungsstörungen
- Übergewicht und Kreislaufschwäche infolge Bewegungsmangels
- Psychovegetative Dysregulationen wie Stresszustände oder Depression
Wie erfolgt die Unterbringung?
Ihr Aufenthalt in Warmbad-Villach dauert in der Regel 22 Tage. Nachdem der genehmigte Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Informationen zu unseren Häusern, sowie einen Fragebogen, wo Sie uns Ihre Wünsche bezüglich der Unterbringung bitte bekannt geben.
Welche Häuser habe ich zur Auswahl?
GVA/Kur
Hotel Josefinenhof
Hotel Warmbaderhof
Hotel Karawankenhof
Gästehaus Warmbad
Rehabilitation
SKA für Rehabilitation Thermenhof
Muss ich für die Unterbringung in einem Einzelzimmer aufzahlen?
Nein
Wird auf Lebensmittelallergien/Lebensmittelintoleranzen Rücksicht genommen?
Selbstverständlich – gerne erstellt Ihnen unser Team der Diätologie einen Speiseplan, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Bitte vergessen Sie nicht, diesbezügliche medizinische Unterlagen zum Aufenthalt mitzubringen.
Welche Kosten werden übernommen?
Für gesetzlich Versicherte in Österreich werden die Kosten für einen stationären Aufenthalt bis auf einen festgelegten Selbstbehalt vom Kostenträger übernommen. Der Selbstbehalt ist von Ihnen bei uns vor Ort zu entrichten und wird von uns an Ihren Kostenträger übermittelt. Die SVS verrechnet diesen direkt mit Ihnen.
Kann meine Partnerin/mein Partner mitkommen?
- Ein Aufenthalt einer Begleitperson ist möglich.
- Es gelten dieselben Verhaltensregeln wie für einen GVA-, Kur- oder Rehaaufenthalt.
Kann ich mein Haustier mitbringen?
Hunde sind bei uns gegen eine tägliche Gebühr im Hotel Warmbaderhof und Karawankenhof WILLKOMMEN.
Aufgrund der hohen Anzahl an Therapieeinheiten im Rahmen Ihres Heilverfahrens und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Hotelgästen möchten wir darauf hinweisen, dass es notwendig ist, dass Ihr Hund daran gewöhnt ist, ruhig und alleine im Zimmer zu bleiben.
Wann soll ich anreisen/abreisen?
GVA/Kur:
Informationen zu Ihrer Anreise erhalten Sie in Ihrer Reservierungsbestätigung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben.
Rehabilitation:
Wir bitten Sie zwischen 12.00 und 14.00 Uhr anzureisen. Am Abreisetag ist das Zimmer bis
10.00 Uhr freizugeben.
Was muss ich mitbringen?
- Badebekleidung und Badeschuhe für den Thermalbereich
- Trainingsbekleidung
- Turnschuhe für den Innenbereich
- Festes Schuhwerk bzw. Turnschuhe für den Außenbereich
- Sportliche Bekleidung für Outdoor-Aktivitäten (wind- und wasserfest)
- Sportlich-legere Kleidung für die Mahlzeiten
- Persönliche Toilettenartikel
- Frotteewäsche für den Wellnessbereich, Bademantel
- Bei Bedarf: Spezialpolster (Nackenpolster, Nackenrolle, Entlastungsrolle)
- Pulsuhr (wenn vorhanden)
- Nordic Walking Stöcke (werden nur im Rahmen der Therapie zur Verfügung gestellt)
- E-Card
- Aktuelle Röntgenbilder und Befunde
- Bei Bedarf: Medikamente
- Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte
Wie sind die Therapiezeiten?
GVA/Kur
Die Therapien beginnen frühestens um 7.00 Uhr und enden Montag bis Freitag spätestens um 17.00 Uhr und Samstag um 12.00 Uhr. Die Therapien werden über den Tag verteilt eingeteilt.
Reha
Die Therapien beginnen frühestens um 7.00 Uhr und enden Montag bis Freitag spätestens um 17.00 Uhr und Samstag um 16.00 Uhr. Die Therapien werden über den Tag verteilt eingeteilt.
Bekomme ich eine Aufenthaltsbestätigung?
Unsere GVA-, Kur- bzw. Rehabilitationspatienten erhalten am Abreisetag bei Abgabe des Therapieplans und des Zimmerschlüssels/Zimmerkarte an der Rezeption ab 07.00 Uhr eine Aufenthaltsbestätigung in doppelter Ausfertigung.
Ich habe bereits einen Termin für ein Heilverfahren. Bleibt dieser Termin bestehen?
Aufgrund von Vorgaben der Regierung bzw. der Sozialversicherungen und auch aus organisatorischen Gründen kann es zu einer Verschiebung Ihres Aufenthaltes kommen. Unsere Mitarbeiter der Reservierungsabteilung würden Sie im Anlassfall kontaktieren.